Allgemeine Geschäftsbedingungen
FINE ARTS MERCHANDISE GmbH - Glockenweg 6 58553 Halver
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle
Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, wenn der Kunde Unternehmer
(§14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlichrechtlichesSondervermögen ist. Die AVB gelten in ihrer jeweiligen
Fassung alsRahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den
Verkauf und/oderdie Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer,
ohne dass wir injedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten
Unsere AVB gelten ausschließlich. Im Einzelfall getroffene, individuelle
Vereinbarungen mit Ihnen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen
undÄnderungen) haben nur dann Vorrang vor diesen AVB, wenn sie von
unsschriftlich bestätigt worden sind.Rechtserhebliche Erklärungen und
Anzeigen, die nach Vertragsschluss vonIhnen uns gegenüber abzugeben
sind (z.B. Fristsetzungen,Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder
Minderung), bedürfen zuihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende
Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die
gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar
abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Vertragsschluss, Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn
wir Ihnen Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen –
auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns
Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.Die Bestellung der Ware durch
Sie gilt als verbindliches Vertragsangebot.Die Annahme durch uns erfolgt
durch schriftliche Auftragsbestätigung oderdurch Auslieferung der Ware an
Sie.Alle Preise verstehen sich in EURO, Fracht ab Werk, gesetzlicher
Mehrwertsteuer in der jeweils festgelegten Höhe.Es gelten, soweit nichts
anderes vereinbart wurde, die Preise gem. unsereraktuellen Preislisten.
Eine Änderung der Preislisten, einseitig angemessen,wegen bspw.
Erhöhung der Materialbeschaffungs- oder Produktionskosten,
Steuern, Lohn- und Lohnnebenkosten, sowie Energiekosten und Kosten
durch Umweltauflagen, bleibt uns zu jeder Zeit vorbehalten.
Zahlungsbedingung: per Vorkasse nach Erhalt unserer
Auftragsbestätigung.Rechnungsdatum ist das der Lieferung der Ware, eine
Rechnung folgt nachAuslieferung der Ware.Lieferfristen gelten erst ab
Gutschrift auf unser Konto.Bei einer Zahlung mittels PayPal wird eine
Gebühr von 4% auf denZahlungsbetrag erhoben.
Skonto gewähren wir generell nicht, es sei denn anderes wurde schriftlich
verabredet.Anstelle der üblichen Zahlungsbedingung dürfen wir nach
Vereinbarungauch gegen Rechnung an ausgewählte Vertragspartner
liefern.Der Kaufpreis ist fällig ab Rechnungsstellung, bei Ausnutzung des
Zahlungsziels spätestens nach 10 Tagen.Mit Ablauf vorstehender
Zahlungsfrist kommen Sie in Verzug. Der
Kaufpreis ist während des Verzugs mit 10 % p.a. zu verzinsen.
Eine erste Zahlungserinnerung ist ohne Aufschlag.
Für die erste Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 5,00 EUR
fällig, für die zweite Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 10,00
EUR fällig. Nach der 2. erfolglosen Mahnung werden die Forderungen an
ein Inkassounternehmen übergeben. Die hierdurch entstehenden weiteren
Kosten gehen zu Ihren Lasten.Wird nach Abschluss des Vertrags
erkennbar, dass unser Anspruch auf denKaufpreis durch mangelnde
Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird
(z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir
nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die
Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir
den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die
Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
§ 3 Versand und Versandkosten
Lieferungen erfolgen mit einem Frachtführer unserer Wahl, in der Regel
versenden wir per UPS. Die Transportkosten tragen Sie. Die
Versandkostenwerden pro Karton nach Aufwand (Gewicht, Umfang etc.)
gem. deraktuellen Preisliste des Versenders berechnet.
Dies gilt für alle Lieferungen weltweit im Standard-Service.
Mit den Versandkosten sind alle Kosten für Verpackung, Lieferpapiere und
bei Normalversand übliche Transport- und Zustellungskosten abgegolten.
Soll oder muss eine Lieferung zur Einhaltung eines schriftlich vereinbarten
Liefertermins per Express, Kurier oder vergleichbaren Diensten erfolgen,
gehen die hierfür anfallenden Zusatzkosten zu Ihren Lasten.
Hat der Vertragspartner seinen Sitz in der Schweiz oder einem anderen
nicht EU Land und gibt eine Lieferadresse in Deutschland an, endet unsere
Zuständigkeit bei der Lieferadresse. Für Mehrkosten beim Grenzübertritt
haften wir nicht.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Sie sind zur Aufrechnung gegen unsere Forderungen nur berechtigt, wenn
Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese
anerkannt haben, oder wenn Ihre Gegenansprüche unstreitig sind. Dies
gilt auch,wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend machen.
Als Käuferdürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht jedoch nur dann ausüben,
wenn IhrGegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
§ 5 Lieferfristen und Lieferverzug
Die Liefertermine oder Fristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben,
es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als
verbindlich
vereinbart worden.
Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen
Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch Sie erforderlich.
Falls wir eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht
einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so
müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer
Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so
sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu
vertretenhaben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung),
werdenwir Sie hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die
voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb
der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte
Gegenleistung werden wir unverzüglich erstatten.
Wenn der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht oder auf der schuldhaften Verletzung einer Pflicht beruht,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupterst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Käufer
regelmäßig vertrauen dürfen und haben wir diese Pflichtverletzung zu
vertreten, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle
einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren
und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Druckaufträge können im Vorfeld schriftlich geblockt/reserviert werden.
Ist der Auftrag spätestens 3 Tage vor Drucktermin nicht durchführbar
(aufgrund fehlender Informationen, nicht geleisteter Vorkasse, fehlende
Ware etc.) können wir den Auftrag zum nächst möglichen Zeitpunkt fertig
stellen oder vom Auftrag zurücktreten.
Eine Garantie das der Auftrag, solange dieser unklar ist, zum reservierten
Zeitpunkt gefertigt wird besteht nicht.
§ 6 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
Die Lieferung erfolgt ab Werk Dortmund, wo auch der Erfüllungsort ist.
Auf Verlangen des Käufers wird die Ware an einen anderen
Bestimmungsortversandt (Versendungskauf). Wir sind zu Teillieferungen
und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit Auslieferung
der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit
eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang
maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die
gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. (§§ 631
ff. BGB)Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im
Verzug der Annahme ist. Kommen Sie in Annahmeverzug, unterlassen
eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus
anderen, von Ihnen zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt,
Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich
Mehraufwendungen (z.B.Lagerkosten) zu verlangen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen
Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden
Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das
Eigentum an den verkauften Waren vor.
Der Kunde tritt uns bereits hiermit alle Forderungen einschließlich
Sicherheiten und Nebenabreden ab, die ihm aus oder im Zusammenhang
mit der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware gegen den Endabnehmer
oder gegen Dritte erwachsen. Er darf keine Vereinbarung mit seinen
Abnehmern treffen die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen,
beeinträchtigen oder unsere Forderung zunichte machen.
Bei Vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind
wir– ohne vorher vom Vertrag zurücktreten zu müssen – zur Rücknahme
aller Waren mit Eigentumsvorbehalt berechtigt.
Der Kunde ist in diesem Fall ohne weiteres zur Herausgabe der Waren
verpflichtet und gewährt uns bereits jetzt schon Zugang zu seinen
Geschäftsräumen innerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
Vertretend für uns darf auch ein beauftragter Logistikdienstleister die
Waren in unserem Namen abholen.
§ 8 Farb und Größenbezeichnungen
Die in unseren Publikationen (Katalog, Internet etc.) angegebenen
Farbbezeichnungen und Größenangaben unterliegen keinen Normen.
Rückschlüsse auf bestimmte Abmessungen oder Farbvorstellungen sind
aufgrund dieser Angaben nicht möglich. Selbst innerhalb einer Marke
können unterschiedliche Artikel (z.B. Poloshirt und T-Shirt) bei gleicher
Größenangabe völlig unterschiedliche Abmessungen haben. Insbesondere
bei sog. Slim-Fit/Body-Fit-Shirts müssen die Größenläufe nicht mit den
Unisex-Artikeln der gleichen Marke übereinstimmen. Ähnliches gilt für
Damen- und Herrenshirts des gleichen Herstellers. Es ist
selbstverständlich, dass Damenshirts anders geschnitten sind als die
entsprechenden Herrenshirts obwohl die Größenangabe völlig identisch ist.
Dieselbe Farbbezeichnung kann bei unterschiedlichen Marken oder auch
unterschiedlichen Artikeln einer Marke völlig anders aussehen. Leider lässt
sich dieses Problem auch nicht durch die im Katalog abgedruckten
Farbbalken lösen. Jeder abgedruckte Farbbalken im Katalog erscheint
unter verschiedenen Lichtquellen anders und eine Textilfarbgebung zu
100% im Papierdruck darzustellen ist nahezu unmöglich.
Abweichungen in Größe und Farbe begründen deshalb in der Regel keine
Mangelansprüche. Eindringlich hingewiesen werden soll hier auch darauf,
dass jeder Textilartikel aus Baumwolle bzw. Baumwoll- Polyestergemisch
vor dem ersten Tragen gewaschen werden muss. Aufgrund der (völlig
unbedenklichen und ungefährlichen) chemischen Rückstände bei Textilien
kann bei es bei sofortigem ungewaschenen Tragen insbesondere unter
UV-Einwirkung zu chemischen Reaktionen zwischen Körperschweiß und
den Rückständen kommen. Die dadurch entstehenden
Farbbeeinträchtigungen bleiben auch nach späteren Wäschen bestehen.
Beanstandungen bzw. Reklamationen hierfür sind in der Regel
ausgeschlossen. Bei Artikeln die von uns veredelt wurden (bspw. Mittels
Siebdruck) muss unbedingt gemäß unserer Waschanleitung (30 Grad
Wäsche) gewaschen werden.
Abweichende Behandlung der Textilien kann zur Beschädigung der
Veredelung führen. Dafür schließen wir jede Haftung aus.
Waschanleitungen liegen im Allgemeinen der Lieferung bei oder können
bei uns angefordert werden. Nach Ihrer Annahme der Ware sind wir nicht
für weitergehende Kommunikation der Waschanleitungen verantwortlich.
Produktionsbedingte Schwankungen eines Produktionsergebnisses (bspw.
beim Siebdruck – Ausbluten, Farbschwankungen, Detailveränderungen
etc.) stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zum Abzug.
§ 9 Mängelansprüche des Käufers
Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen Ihnen und uns
vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem
Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet, so sind wir
zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der
gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt
sind. Sie müssen uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren.
Eine Minderlieferung von bis zu 15% der vereinbarten Gesamtmenge ist
produktionsbedingt möglich und stellt keinen Mangel dar und verpflichtet
uns nicht zur Nachbesserung. Eventuell zuviel berechnete oder bereits
zuviel bezahlte Positionen werden unverzüglich von uns an Ihr Konto
überwiesen bzw. gutgeschrieben. Eine Mehrlieferung von bis zu 15% der
vereinbarten Gesamtmenge ist produktionsbedingt möglich und stellt
keinen Mangel dar und muss von Ihnen abgenommen werden.
Ihre Mängelansprüche setzen voraus, dass Sie Ihren gesetzlichen
Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen
sind. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3-4
Werktagen – bei versteckten Mängeln sofort nach bekannt werden –
schriftlich an uns zu richten. Beanstandete Ware ist uns zu einem
vereinbarten Termin an einem vereinbarten Ort zur Verfügung zu stellen.
Wurde die Ware bereits weitergeliefert oder an mehrere Empfänger
verteilt, gehen die Kosten für das Zusammenstellen der beanstandeten
Ware nicht zu unseren Lasten. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer
Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung), Lieferung einer
mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) oder Gutschrift des gegenwertes der
mangelhaften Sache bei geleisteter Vorkasse. Sie sind während der
Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis
herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die
Nachbesserung dreimal vergeblich versucht, so gilt diese als
fehlgeschlagen. Wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach
Ihrer Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag
zurückzutreten. Sie können Schadensersatzansprüche wegen eines
Mangels erst danngeltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen
ist. Unberührt bleibt Ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche
zu den nachfolgenden Bedingungen geltend zu machen
§ 10 sonstige Haftung Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der
nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer
Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den
einschlägigen gesetzlichen Vorschriften
Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit
haften wir nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und
vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz
des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht,
soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für
Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann
der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung
zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere
gem §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen
Generell werden nur Textilien aus unserem Angebot veredelt.
Sollte jedoch angelieferte Ware unserer Kunden in Ausnahmefällen
akzeptiert werden behalten wir uns einen Haftungsausschluss auf diese
Waren vor. Auf Verlust, verdrucken, Beschädigung oder irgendwelche
anderen Vorkommnisse kann keine Haftung übernommen werden.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
§ 11 Rücksendung von Waren
Ist der Grund der Rücksendung eine anerkannte Reklamation, holen
wir die Ware bei Ihnen ab. Möglich ist auch die Rücksendung der Ware
durch Sie. Die Kosten für die Rücksendung werden von uns übernommen,
sofern sie die Kosten einer Abholung nicht überschreiten.
§ 12 Verjährung
Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den
gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine
Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein
Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt
die Verjährung mit der Abnahme.
Unberührt bleiben gesetzliche Sonderegelungen für dingliche
Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), für Ansprüche
im Lieferantenregress (§ 479 BGB) sowie für die in § 10 Abs. 2 und 3
genannten Schadensersatzansprüche. In diesen Fällen gelten
ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
§ 13 Schutzrechte
Für die von uns angebotenen bzw. hergestellten Produkte können
Schutzrechte von uns oder von dritten bestehen für die wir – soweit uns
bekannt – eine zur Verwendung eventuell erforderliche Berechtigung
erworben haben. Der Kunde verpflichtet sich diese Schutzrechte zu
respektieren. Unser Vertragspartner kann die erworbenen Produkte
weiterveräußern und/oder für eigene Werbezwecke einsetzen. Jede
weitere Nutzung darüber hinaus bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Unser Vertragspartner räumt uns ein bis zu 10 Musterexemplare seines
Auftrages für unsere Archivzwecke zu erstellen und diese zu unseren
Werbezwecken zu verwenden. Dieses geschieht unentgeltlich auf beiden
Seiten.
§ 14 Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung des Auftrages
Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Sie haben
den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher
Rechtsverletzung freizustellen.
§ 15 Rechtswahl und Gerichtsstand
Für diese AVB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller
internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen,
insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des
Eigentumsvorbehalts gem. § 7 unterliegen hingegen dem Recht am
jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl
zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus
dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage
am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher
Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden
Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
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